Allgemeine Geschäftsbedingungen
3DINN GmbH, Stand September 2026. Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB.
1. Geltung
1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote der 3DINN GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Sie gelten auch für künftige Geschäfte, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen für den jeweiligen Vertragsfall ausdrücklich schriftlich zustimmen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande. Die Gültigkeitsdauer ist auf jedem Angebot ausgewiesen.
2.2 Maßgeblich für Angebot und Ausführung sind die vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen (CAD-Dateien, Zeichnungen, Muster, Fotos) sowie seine Angaben zu Material, Stückzahl, Anforderungen und Einsatz. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben ist der Auftraggeber verantwortlich.
2.3 Automatische Hinweise der Website – Materialvorschläge, Verfahrensempfehlungen, Kostentendenzen – sind unverbindliche Orientierungshilfen und kein Angebot. Verbindlich sind ausschließlich das schriftliche Angebot und die Auftragsbestätigung.
3. Preise und Zahlung
3.1 Preise gelten in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Versandkosten. Der Mindestauftragswert beträgt 75 Euro netto; kleinere Aufträge werden mit 75 Euro netto berechnet.
3.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen nach § 456 UGB geschuldet. Vereinbarte Vorauszahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
3.3 Bei Erstaufträgen und Aufträgen über 5.000 Euro netto können wir Vorauszahlung oder Anzahlung verlangen.
4. Lieferzeit
4.1 Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden. Die Lieferfrist beginnt mit Freigabe aller Daten und Klärung aller technischen Fragen. Änderungen durch den Auftraggeber nach Auftragserteilung verlängern die Frist angemessen.
4.2 Expressfertigung wird nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung des Termins durch uns verbindlich.
4.3 Bei Rücktritt des Auftraggebers werden die bis dahin entstandenen Aufwendungen (Konstruktion, Material, Maschinenzeit, Nacharbeit) in Rechnung gestellt.
4.4 Höhere Gewalt, Materialengpässe, Maschinenausfall oder behördliche Anordnungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
4. Additive Fertigung – Besonderheiten
5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die verfahrensüblichen Allgemeintoleranzen. Engere Toleranzen sind vorab schriftlich zu vereinbaren und werden durch Nachbearbeitung erreicht.
5.2 Verfahrensbedingte Eigenschaften – Oberflächenstruktur, geringe Farbabweichungen, Schichtbild, Stützstrukturspuren – stellen keinen Mangel dar, sofern sie die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen.
5.3 Materialangaben beruhen auf Herstellerdatenblättern. Die Eignung des Bauteils für den konkreten Einsatz (Belastung, Temperatur, Medien, Zulassungen) prüft und verantwortet der Auftraggeber, sofern wir sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert haben.
5.4 Bei Nachkonstruktion nach Muster, Foto oder Handmaßen (Ersatzteile, Dichtungen) stimmen wir die Konstruktion vor Fertigung mit dem Auftraggeber ab. Mit seiner Freigabe übernimmt er die Verantwortung für Maße und Funktion der freigegebenen Konstruktion.
5. Gewährleistung und Haftung
6.1 Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Wir leisten Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl; schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber Preisminderung oder Wandlung verlangen.
6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. § 924 ABGB (Vermutung der Mangelhaftigkeit) ist ausgeschlossen.
6.3 Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Konstruktionsdaten und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der 3DINN GmbH.
7. Vertraulichkeit und Daten
8.1 Wir behandeln übermittelte Unterlagen, Dateien und Geschäftsinformationen vertraulich und geben sie nur an Fertigungspartner weiter, soweit das für die Ausführung des Auftrags nötig ist und diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Auf Wunsch schließen wir eine Geheimhaltungsvereinbarung.
8.2 Für Angebotsanfragen übermittelte Dateien speichern wir bis 90 Tage nach Ablauf des Angebots und löschen sie dann, sofern kein Auftrag erteilt wurde. Bei Auftrag bewahren wir Fertigungsdaten für Nachbestellungen auf; der Auftraggeber kann jederzeit Löschung verlangen.
8.3 Von uns erstellte Konstruktionsdaten (z. B. bei Nachkonstruktion) gehen mit vollständiger Bezahlung in das Nutzungsrecht des Auftraggebers über, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8. Schutzrechte
Der Auftraggeber sichert zu, dass übermittelte Modelle, Zeichnungen und Muster frei von Rechten Dritter sind und er zur Fertigung berechtigt ist. Bei Verletzung von Schutz- oder Markenrechten stellt er die 3DINN GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Wir sind berechtigt, die Fertigung abzulehnen, wenn Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung bestehen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt werden.
10.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung abzutreten.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
10.4 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Mehrnbach, Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Ried im Innkreis.